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Mietverwaltung |
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- Abrechnung der
Betriebs- und Nebenkosten an die Mieter
des Objekts einmal jährlich oder bei
Mieterwechsel.
- Wohnungsabnahmen bei
Auszug eines Mieters
- Wohnungsübergaben an
neue Mieter
- Ansprechpartner für
die Mieter, stellvertretend für die
Eigentümer
- Durchführung und
Aussprache von Kündigungen der
Mietverträge
- Erstellung der
Mietverträge und Abschluss mit Mietern
- Gerichtliche und
außergerichtliche Vollmachten sowie
Abgabe von Willenserklärungen
- Auftragserteilung und
Überwachung der Arbeiten bei
Instandsetzungsarbeiten in den
Mietwohnungen
Achtung: keine
Mietgarantien
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