Hausverwaltung
Grundstücks- und Objektverwaltung

  Mietverwaltung  
 
 
  • Abrechnung der Betriebs- und Nebenkosten an die Mieter des Objekts einmal jährlich oder bei Mieterwechsel.
  • Wohnungsabnahmen bei Auszug eines Mieters
  • Wohnungsübergaben an neue Mieter
  • Ansprechpartner für die Mieter, stellvertretend für die Eigentümer
  • Durchführung und Aussprache von Kündigungen der Mietverträge
  • Erstellung der Mietverträge und Abschluss mit Mietern
  • Gerichtliche und außergerichtliche Vollmachten sowie Abgabe von Willenserklärungen
  • Auftragserteilung und Überwachung der Arbeiten bei Instandsetzungsarbeiten in den Mietwohnungen

    Achtung: keine Mietgarantien
     
 
     

 

 
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