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Hausverwaltung nach WEG |
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Umfang der
regulären Verwaltertätigkeit nach WEG
Der Umfang der Verwaltertätigkeit richtet
sich nach den Vorschriften des
Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) sowie nach
etwaigen einschlägigen Bestimmungen der
Teilungserklärung.
- Durchführung von
ordentlichen Eigentümerversammlungen und
außerordentlichen
Eigentümerversammlungen. Den Vorsitz in
der Versammlung führt der Verwalter
- Vorlage der
Abrechnungen in einem angemessenen
Zeitraum nach Beendigung des
Wirtschaftsjahres zur Beschlussfassung
- Vorlage der
Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung
- Protokollführung der
Beschlüsse und Versand von
Protokollabschriften an die Eigentümer
- Archivierung von
Protokollen und Verwaltungsunterlagen
nach den Aufbewahrungsfristen des
Wohnungseigentumsgesetzes, des Steuer-
und des Handelsrechts.
- Erstellung von
Hausordnungen und Überwachung der
Einhaltung ggfs. unter Einsatz von
Hilfskräften
- Umsetzung von
Beschlüssen zur Instandsetzung und
Instandhaltung der Verwaltungsobjekte.
- Führung von
Verwaltungskonten in Form von offenen
Fremdkonten für jedes Objekt
- Ansammlung von
Instandsetzungsrücklagen
- Anforderung von
Hausgeldern und Sonderumlagen und
Überwachung des Eingangs
- Durchführung aller
Zahlungen und Leistungen die das Objekt
betreffen
- Prüfung , Abschluss
und Erhaltung von objektbezogenen Sach-
und Haftpflichtversicherungen
- Anschaffung von
Gebrauchgegenständen, die zur
Bewirtschaftung des Objekts erforderlich
sind
- Abschluss von
Verträgen im Rahmen der ordentlichen
Verwaltertätigkeit
- Vertretung der
Eigentümergemeinschaft im
Außenverhältnis sowie gegenüber
einzelnen Wohnungseigentümern
- Vertretung der
Wohnungseigentümergemeinschaft
gerichtlich und außergerichtlich gegen
Dritte
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