Hausverwaltung
Grundstücks- und Objektverwaltung

  Hausverwaltung nach WEG  
 
 
Umfang der regulären Verwaltertätigkeit nach WEG

Der Umfang der Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG) sowie nach etwaigen einschlägigen Bestimmungen der Teilungserklärung.
  • Durchführung von ordentlichen Eigentümerversammlungen und außerordentlichen Eigentümerversammlungen. Den Vorsitz in der Versammlung führt der Verwalter
  • Vorlage der Abrechnungen in einem angemessenen Zeitraum nach Beendigung des Wirtschaftsjahres zur Beschlussfassung
  • Vorlage der Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung
  • Protokollführung der Beschlüsse und Versand von Protokollabschriften an die Eigentümer
  • Archivierung von Protokollen und Verwaltungsunterlagen nach den Aufbewahrungsfristen des Wohnungseigentumsgesetzes, des Steuer- und des Handelsrechts.
  • Erstellung von Hausordnungen und Überwachung der Einhaltung ggfs. unter Einsatz von Hilfskräften
  • Umsetzung von Beschlüssen zur Instandsetzung und Instandhaltung der Verwaltungsobjekte.
  • Führung von Verwaltungskonten in Form von offenen Fremdkonten für jedes Objekt
  • Ansammlung von Instandsetzungsrücklagen
  • Anforderung von Hausgeldern und Sonderumlagen und Überwachung des Eingangs
  • Durchführung aller Zahlungen und Leistungen die das Objekt betreffen
  • Prüfung , Abschluss und Erhaltung von objektbezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Anschaffung von Gebrauchgegenständen, die zur Bewirtschaftung des Objekts erforderlich sind
  • Abschluss von Verträgen im Rahmen der ordentlichen Verwaltertätigkeit
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis sowie gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern
  • Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich gegen Dritte
 
 
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